Leserbriefe

von Jo Schädler, Bendern  · 09.05.2025

Das fängt ja sauber an  Gesundheitsminister Emanuel Schädler kritisiert das IGV Postulat der DPL „scharf“ und verurteilt es als reine Angstmacherei. Wir erinnern uns: Bislang hat Liechtenstein noch jeden noch so dummen Blödsinn aus dem Ausland mitgetragen und sich willfährig an jedes Gängelband ketten lassen. Noch nie hatte es die Courage Nein zu sagen.  Spaltung und Misstrauen in der Bevölkerung und die ach so rühmliche internationale Zusammenarbeit ist, wie es scheint die Bibel auch des neuen Landtages. Jüngstes Beispiel der IWF Beitritt. Da wurde von der Regierung die Angstkeule geschwungen, dass es einem Angst und Bange wurde. Wochenlang wurden Bedrohungsszenarien an die Wand gemalt, wobei die Fantasie nie zu kurz kam. Das war zum Teil, so krass, dass ich persönlich heute noch Angst und schlaflose Nächte habe, ein Erdbeben könnte in Trockenperioden die Erde aufreissen und mich mit Haut und Haaren und samt meinem alten Auto einfach verschlucken.  Wie der neue Landtag tickt, erkennt man an der Aussage zu der Corona-Pandemie, die da lautete: Mit dem Blick auf Vergangenes fordert sie: „Endlich Frieden mit dem Thema zu finden“. Was bedeutet, die Sache einfach unter den Teppich kehren und die Verantwortlichen niemals zur Rechenschaft ziehen. Wir erinnern uns auch daran, dass in der Coronazeit Regierung und Landtag alles was aus dem Ausland und von der WHO kam, im mehr wie nur vorauseilendem Gehorsam blindwütig und mit Gewalt umsetzen musste und dabei nicht zurückschreckte, jeden zu kriminalisieren und auszugrenzen, der es wagte seinen Verstand einzuschalten und Zweifel zu hegen.  Im Wahlkampf und auch in der IWF Debatte wurde es üblich, jedem der eine andere Meinung vertrat zu unterstellen, er habe die Unwahrheit gesagt, also einfach gelogen. Ein schlechtes Spiel, das sich nun auch in der Debatte um die Bibliothek fortsetzt. So einfach kann also Demokratie in der Anwendung sein, falls man davon etwas versteht; wie dem anderen einfach unterstellen, er betreibe Angstmacherei.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 09. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/das-faengt-ja-sauber-an/ 

von Initiative A · 28.04.2025

IGV: UNVERBINDLICHE VERTRÄGE UNTERSCHREIBT MAN NICHT!  Nach zahlreichen Leserbriefen sowie zwei Landtagsvorstössen zu den von der WHO geplanten Gesundheitsvorschriften (IGV) hat das «Vaterland» die IGV am 22. April erstmals thematisiert. Die abgeänderten IGV sind am 1. Juni 2024 an der Weltgesundheitsversammlung ohne Abstimmung im sogenannten «Konsens» für angenommen erklärt worden. Sie sind für die Vertragsstaaten verpflichtend, sofern dagegen nicht bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch eingelegt wird.  Laut «Vaterland» ist die Kritik unbegründet, weil dadurch ja bloss die globale Gesundheitsvorsorge verbessert werde und die IGV auch gar «nicht rechtsverbindlich» seien. Die Vertragsstaaten seien nicht zu Massnahmen verpflichtet und es benötige auch keine Gesetzesänderungen. Kurzum: Es würde sich für Liechtenstein nichts ändern, weil wir ja bei Epidemien aufgrund des Zollvertrags an die Schweiz gebunden sind.  Von wegen «nicht rechtsverbindlich». Die IGV sind sehr wohl ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag (Wikipedia: «völkerrechtlich bindende Vorschriften»), dies geht auch aus dem Vertragstext hervor. Verträge sind immer rechtsverbindlich, ansonsten müsste man ja keine Verträge machen. Wer unterzeichnet schon irgendeinen Vertrag, wenn gesagt wird, der Vertrag sei nicht rechtsverbindlich? Unverbindliche Verträge braucht es nicht. Und erst recht unterschreibt man diese nicht. Punkt.  Wie das «Vaterland» schreibt, werden die IGV «zurzeit» von der Regierung geprüft. Warum bitte erst jetzt? Unser Verein «Initiative A» hat dazu bereits am 7. Februar 2024 einen Vortragsabend organisiert. Sowohl Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wie auch Vertreter aller Parteien waren gekommen und nützten das Angebot zu einem Hintergrundgespräch mit dem international gefragten Referenten Philipp Kruse. Einzig der damalige Gesundheitsminister Manuel Frick kam nicht. Frick hat im zweiten Halbjahr 2024 im Landtag mehrfach gesagt, die IGV-Änderungen würden geprüft und die Öffentlichkeit würde danach transparent über das weitere Vorgehen informiert. Von wegen: Manuel Frick hat weder die Aufarbeitung noch die Vorbehalte der Kritiker gegenüber den IGV ernst genommen.  Fazit: Wenn sich durch die IGV eh nichts ändert und diese nicht rechtsverbindlich sind, dann braucht es dazu auch keine vertragliche Vereinbarung, sondern einen fristgerechten Widerspruch. Dies auch, weil Liechtenstein nicht WHO-Mitglied ist und darum weder in den IGV-Prozess eingebunden noch bei der Abstimmung vertreten war.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/igv-unverbindliche-vertraege-unterschreibt-man-nicht/ https://initiative-a.li/ 

von Herbert Elkuch, Schellenberg  · 28.04.2025

WHO: Gibt es eine neue Behörde in Liechtenstein?  Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO – Neue Behörde in Liechtenstein?  Im Beschluss der Weltgesundheitsversammlung vom 1. Juni 2024 sind auf 62 Seiten für den Vertragsstaat Liechtenstein viele neue Vorschriften, Verpflichtungen, Empfehlungen, usw. aufgelistet. Die Regierung kann bis zum 19. Juli 2025 ganz oder teilweise Widerspruch erheben.  Neu bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV): Jeder Vertragsstaat errichtet eine nationale IGV-Behörde zur Umsetzung der Vorschriften. Neu ist eine nachhaltige Finanzierung zur Förderung der Umsetzung dieser Vorschriften. Neu ist die Verpflichtung, auf Finanzierungseinrichtungen für nationale Erfordernisse der Entwicklungsländer einzugehen. Neu ist ein Ausschuss der Vertragsstaaten zur Durchführung der IGV einzurichten. Neu ist ein nationaler Aufbau einer Kernkapazität (Struktur) für den Umgang mit Meinungsäusserungen. Dazu der WHO-Direktor: Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen die Impfgegner vorzugehen. Wollen wir das? Weitere Informationen auf DpL.li  Liechtenstein ist durch den Zollvertrag und eine zusätzliche Vereinbarung mit der Schweiz bereits eng in deren Gesundheitsmassnahmen eingebunden. Die zusätzliche Vereinbarung mit der Schweiz wurde abgeschlossen, weil Liechtenstein nicht über die nötige Infrastruktur verfügt, insbesondere zur Durchführung (Erkennung, Bewertung) von Gesundheitsmassnahmen. Die Zusammenarbeit mit der Schweiz funktioniert.  Benötigt Liechtenstein vor diesem Hintergrund eine neue Behörde? Damit würde die vom Steuerzahler finanzierte Verwaltung des Staates noch mehr vergrössert. Über 1’000 Angestellte sind heute schon beschäftigt.  Einen Widerspruch gegen IGV-Vorgaben muss die Regierung einlegen. Der Landtag übt gemäss Verfassung die Kontrolle über die Regierung aus. Der neue Landtag vertritt das Volk.  Die Abgeordneten sind angehalten, der Regierung die Grenzen aufzuzeigen. Die IGV-Debatte im Mai-Landtag ist öffentlich und kann live auf der Besucher-Tribüne mitverfolgt werden.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/who-gibt-es-eine-neue-behoerde-in-liechtenstein/ 

von Norbert Obermayr, Mauren  · 28.04.2025

Der Vorteil der Halbwahrheit 
«Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte», sagt Mephisto in Goethes Faust. Max Frisch lässt in seinem Drama «Biedermann und die Brandstifter» Herrn Schmitz sogar sagen, dass er das Haus des Herrn Biedermann anzünden will, aber Herr Biedermann rechtfertigt sich noch, als er bereits in der Hölle ist. 
Was hat das mit unserer derzeitigen Realität zu tun? Viel mehr als wir glauben und uns recht sein soll. IWF, IGV, WEF sind nur 3 Beispiele, deren Wirkung unter der Fassade wir genau beobachten müssen. Ist es die Ermüdung einer saturierten Gesellschaft, deren geistige Spannkraft vom Wohlstand verkümmert nicht jene Fragen stellt, die zu stellen wären? Und wenn einer ausbricht und doch Stellung bezieht, dann muss er verunglimpft und der Lüge bezichtigt werden. Oder man hört ihm gar nicht zu. 
Ersteres gilt für Johannes Kaiser. Herr Kaiser hat sich erlaubt, die wahren Zahlen eines IWF-Beitritts zu benennen, und er wurde prompt selbst vom damaligen Regierungschef der Lüge bezichtigt und aufgefordert, die Aussage richtig zu stellen. Heute weiss man, dass Johannes Kaiser recht hatte. Die Wahrheit, der man nicht glauben wollte, wurde abgestraft, während die Lüge, der man allzu gerne geglaubt hat, durch ein fulminantes Wahlergebnis belohnt wurde – selbst noch, als das Geld für den IWF längst überwiesen war. Wie ist das möglich? Durch Ablenken und Betäuben. Oder verschweigen. Uwe Fischers Nachlese zum IWF-Beitritt wurde erst durch ein bezahltes Inserat abgedruckt. 
«Ich würde mich als Fortschritt tarnen», lässt C. S. Lewis in seinem Buch (1942!) »Dienstanweisung für einen Unterteufel» dem Teufel sagen. Ist es Bequemlichkeit, ist es das Zumüllen der Menschen mit Informationen, die man entweder gar nicht braucht oder propagandistisch aufbereitet sind, dass wir das alles über uns geschehen lassen? Danke, Johannes Kaiser, danke, Uwe Fischer, und allen Querdenkern, als Tugend. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/der-vorteil-der-halbwahrheit/ 

von Jochen Hadermann, Saxweg 38, Triesen · 25.04.2025

„Bitte, so nicht!!!  Das Vaterland hat in seiner Ausgabe vom 22. April 2025 mit seiner „Berichterstattung“ zu den IGV-Anpassungen selbst den Beweis erbracht, dass es ein Partei- und Regierungsblatt geworden ist ohne jeglichen journalistischen Tiefgang. Das zeigt sich schon im Untertitel auf der ersten Seite und auch im Begleittext auf Seite 5. Es wird einfach die Stellungnahme des Ministeriums für Gesellschaft übernommen ohne eigenen Kommentar.  Die vielen Leserbriefe (mit ausführlichen Begründungen), aber auch die Vorstösse – gemeint sind wohl das Postulat der DpL vom 10.4.25 und die Petition vom 11.4.25, die beide klar und eindrücklich verlangen, dass Liechtenstein zum Schutze seiner Souveränität und zum Schutze der Grundrechte seiner Bürger, Einspruch bei der WHO vor dem 19.7.25 erhebe – werden zwar als „wertvoll“ bezeichnet, hätten aber „keinen grossen Einfluss“ auf den laufenden Prozess der Analyse und Berichterstellung. Auch wenn die Anpassungen der IGV-Anpassungen „sorgfältig analysiert“ werden, sind die Ergebnisse alles andere als unumstritten.  Auf Seite 1 wie auf Seite 5 wird erklärt, dass Bericht und Antrag (BuA) dem Landtag in seiner Junisession vorgelegt wird. Der Landtag kann dann darüber entscheiden, ob er Einspruch einfordert oder ob er den Folgerungen des Ministeriums folgt. Macht er das Letztere, wäre damit eine wahrscheinliche Ueberregulierung verbunden, weil Liechtenstein über den Zollvertrag schon sehr gut abgesichert ist.  Dazu kommt, dass eine kostenneutrale Umsetzung der Kernkapazitäten, wie die Implementierung eines Ueberwachungsstems und technische Massnahmen, realitätsfremd ist. Zu beachten ist auch, dass die Finanzierung der WHO nach dem angekündigten Austritt der USA mit ihren milliardenschweren Beiträgen neu aufgestellt werden muss. Das wird auch Folgen für die IGV-Mitglieder, insbesondere jene mit einem hohen Bruttosozialprodukt/Kopf, haben.“  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 25. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/bitte-so-nicht/ 

von Kurt Gstöhl, Festspielstrasse 22, Eschen · 23.04.2025

IGV der WHO?  Den Leserbrief von Herbert Elkuch im Vaterland vom 23. April 2025 empfehle ich allen, gründlich zu lesen. Vor allem unseren Volksvertretern.  Die WHO ist am 7. April 1948 mit dem Hauptziel gegründet worden, jedem Menschen das Recht auf medizinische Grundversorgung, auf sauberes Trinkwasser und durch sanitäre Anlagen die Gesundheit der Menschheit zu fördern, insbesondere in strukturell schwächeren und unterentwickelten Ländern. Durch die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) würden einzelne Mitgliedstaaten sich verpflichten, den abgeänderten «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten. Für alle 193 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft, auch für die Schweiz und Liechtenstein.  Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber die IGV mitunterzeichnet. Um die abgeänderten IGV abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 der IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp.  Brauchen wir diese IGV der WHO wirklich?  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 23. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/igv-der-who/