Das Dokument enthält Auszüge aus den Stellungnahmen zur Vernehmlassung zu den Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) in der Schweiz. Es enthält derzeit Auszüge der ersten 259 Seiten, von der insgesamt 629-seitigen Publikation veröffentlichter Stellungnahmen, welche in der Schweiz an das Departement des Innern / Bundesamt für Gesundheit BAG gesendet wurden. Die Auswahl enthält insbesondere kritische Bemerkungen und Bedenken gegenüber den Anpassungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), welche beachtet werden müssen. Das Dokument wird kontinuierlich um weitere Stellungnahmen ergänzt.
In der Schweiz wurden zahlreiche Vernehmlassungsantworten von schweizerischen Behörden, Institutionen, Parteien, Verbänden und Privatpersonen an das zuständige Bundesamt bzw. Departement eingebracht. Auszugsweise ein Beispiel der Stellungnahme des Verbandes GastroSuisse, Bereich Politik und Wirtschaft, Zürich: https://gastrosuisse.ch/assets/de/verband/positionen/vernehmlassungen/gastrosuisse-stellungnahme-anpassungen-igv.pdf
Petition für den Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Die Petitonäre Uwe Fischer und René Bütler haben dem Parlamentsdienst am Freitag, 11.04.2025 eine Petition überreicht. Landtagssekretär Josef Hilti nahm die Petition entgegen. Der Vorstoss hat zum Ziel, dass die Regierung vor dem 19. Juli Widerspruch gegen die IGV einlegt. Die Petition wird nun vom Landtagspräsidium auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt. Die nächste Arbeitssitzung des Landtags wird am 7. Mai stattfinden. Gestützt auf Art. 42 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 reichen die Petitionäre die nachstehende Petition ein und bitten den hohen Landtag, er möge das Anliegen vieler besorgter Bürger in Behandlung ziehen und nach der Geschäftsordnung des Landtages Art. 50 eine geeignete Massnahme beschliessen: Die Regierung soll bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen gegen die am 1. Juni 2024 an der WHA (World Health Assembly, Weltgesundheitsversammlung) in Genf im Konsens (ohne Abstimmung) beschlossenen Änderungen, insbesondere gegen diejenigen neuen Vorschriften, die für Liechtenstein nachteilig sind. Liechtenstein soll auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik, sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)», sowie im Pandemiefall in Zusammenarbeit mit der Schweiz entscheiden können. «IGV ändern? Nein danke – Ihre Freiheit, Ihre Entscheidung!»