Leserbriefe

von Initiative A · 19.05.2025

Warum der Regierungsentscheid bereits zu diesem Zeitpunkt? Der FBP-Fraktionssprecher bezeichnet den Regierungsentscheid, auf einen IGV-Widerspruch zu verzichten, als «arrogante Ignoranz des Landtages und grosser Teile der Bevölkerung durch die Regierung». Die Traktandierung des Regierungs-Berichts für den Juni sei folglich «eine Farce und Veräppelung des Parlaments», kritisiert Johannes Kaiser. Ja, auch uns hat der Regierungsentscheid vornehm ausgedrückt sehr überrascht. Warum?  Bei der Debatte am 8. Mai haben Abgeordnete und Regierung wiederholt darauf verwiesen, dass es ja einen Bericht geben würde und man dann vertieft darüber debattieren könne. Am 13. Mai indes hat die Regierung den Bericht verabschiedet und zugleich beschlossen, auf einen Widerspruch zu verzichten, weil es «aktuell» – was bitte heisst «aktuell»? – keinen Grund dafür geben würde. Noch bevor also die Abgeordneten und die Öffentlichkeit Einblick in diesen Bericht nehmen konnten, erklärte die Regierung die Sache somit für abgehakt.  Wann hat es das je gegeben, dass ein Regierungsbericht an den Landtag ging und eine Debatte darüber noch vor dem Versand obsolet wurde? Warum der Regierungsentscheid bereits zu diesem Zeitpunkt? Es mag in der Kompetenz der Regierung liegen, sie hätte aber trotzdem die eigentliche Debatte der Volksvertretung anhören und erst dann entscheiden können.  In einer Online-Umfrage auf «Vaterland.li» spricht sich eine überwältigende Mehrheit für einen Widerspruch aus, nur knapp 30 Prozent sind dagegen. Wenn man die Bedenken der so zahlreichen Kritiker ernst nehmen würde, hätte man zumindest die Landtags-Debatte über den Bericht abwarten können.  Die Befürworter von Landtag und Regierung wurden im Mai-Landtag nicht müde zu betonen, dass die revidierten IGV der WHO ja «nur» Empfehlungen seien und sie keinen Einfluss auf die Souveränität des Landes hätten.  Wir erinnern uns: Bereits während Covid hat die WHO solche «Empfehlungen» ausgesprochen, denen man dann brav gefolgt ist. Es war die WHO, die zu verheerenden Lockdowns, Masken-Pflicht und experimentellen Impfungen aufgerufen hat. Um die Zahlen hochzutreiben, mussten sogar Autounfalltote mit einem positiven Test als Corona-Tote gezählt werden, wie Bundesrat Cassis am 7. Januar 2022 auf SF einräumte: «Das hat nicht die Schweiz entschieden, sondern die WHO».  Und dieser zu weiten Teilen von privaten Investoren finanzierten Organisation sollen jetzt ernsthaft noch weitreichendere Befugnisse eingeräumt werden?  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/warum-der-regierungsentscheid-bereits-zu-diesem-zeitpunkt/ https://initiative-a.li/ 

von Uwe Fischer, Eschen · 19.05.2025

Zwischen Volkswillen und Fremdbestimmung  Die politische Lage im Fürstentum Liechtenstein wirft seit einiger Zeit und aktuell grundlegende Fragen zur demokratischen Mitbestimmung und zur Souveränität auf. Immer mehr Menschen äussern Zweifel daran, ob Regierung und Landtag noch im Sinne der Bevölkerung handeln. Der Umgang mit internationalen Verträgen wie der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO hat diese Zweifel verstärkt.  Besorgniserregend ist vor allem die Art und Weise, wie politische Entscheidungen vorbereitet und kommuniziert werden. Kritische Stimmen werden teilweise als Angstmacherei abgetan, differenzierte Debatten durch mediale Vereinfachung oder einseitig parteinehmende Argumentation erschwert. Wenn Regierungsverantwortliche auf berechtigte Fragen der Abgeordneten ausweichend oder ungenügend reagieren, leidet die politische Kultur insgesamt.  Natürlich ist internationale Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen sinnvoll. Aber muss sie mit einem schleichenden Verlust nationaler Entscheidungskompetenz einhergehen? Wenn man sich ansieht, wie viel Druck von aussen auf unsere Politik wirkt, darf man zumindest fragen: Wem dient sie wirklich – dem Volk oder fremden Interessen?  Wir müssen zurück zu einer Politik, die dem Volk zuhört – und ihm nicht vorschreibt, was es zu denken hat. Vertrauen entsteht nur, wenn Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und ehrlich kommuniziert werden. Nur dann erfüllt Politik ihren Auftrag.  Transparente Information, ernsthafte Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung sind kein Luxus – sie sind Grundvoraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Der Souverän ist das Volk. Es wäre klug, es nicht zu unterschätzen.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025)https://www.lie-zeit.li/2025/05/zwischen-volkswillen-und-fremdbestimmung/ 

von Evelyne Meier, Mauren · 19.05.2025

IGV? Was kümmert mich mein Geschwätz…  Im Wahlkampf verkündete Brigitte Haas noch am 20. Januar auf den VU-Kanälen, was sie «in der Politik anders machen will». Sie habe wahrgenommen, dass Menschen das Gefühl hätten, die Regierung sei nicht nah genug bei ihnen; es sei jedoch wichtig, die Menschen mitzunehmen. «Diesem Thema müssen wir uns vermehrt widmen und auf die Leute zugehen», sagte die nunmehrige Regierungschefin und befand, die künftige Regierung müsse mit den Leuten reden und auf sie eingehen.  Kein halbes Jahr nach den salbungsvollen Worten von Brigitte Haas dann dieser IGV-Alleingang der Regierung über die Köpfe des Volkes und der Volksvertretung hinweg! Das Volk wird somit unter der neuen Regierungschefin sozusagen nach Strich und Faden geschnitten wie kaum je zuvor. Egal ob die im Ergebnis glasklare Vaterland-Umfrage, egal ob Petition und egal ob Postulat: Das alles interessiert und zählt nichts.  Nachdem die Regierung bereits entschieden hat, ist die Debatte im Juni-Landtag mit den Volksvertretern blosse Zeitverschwendung. Deutlicher als die Regierung Haas kann man das Volk und seine Volksvertretung nicht ignorieren und brüskieren.  Wahlkampfgeplapper bedeutet halt allzu oft: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, Hauptsache das Geschwätz hat seinen Dienst getan. Bereits jetzt kommt das wahre Gesicht zum Vorschein: Internationale Organisationen, und seien sie noch so undemokratisch und fragwürdig wie die WHO, haben Vorrang vor dem eigenen Volk: Bedenklich…  Fazit: Viel von wegen «auf die Leute zugehen und sie mitnehmen» wird man sich bis zu den Wahlen 2029 von der Regierung wohl nicht erwarten dürfen.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/igv-was-kuemmert-mich-mein-geschwaetz/ 

von Hanni Hoop, Haldengasse 9, Eschen  · 19.05.2025

IGV: Wie blauäugig muss man sein?  Regierung und weiten Teilen des Landtags scheint immer noch nicht klar zu sein, was das Wort „Vorschrift“ bedeutet. Im Rechtswesen bedeutet eine Vorschrift eine rechtlich verbindliche Regelung. Sie gibt vor, was erlaubt oder verboten ist. Und es hat rechtliche Konsequenzen, wenn man sie missachtet, z.B. im Straßenverkehr.  Und jetzt also will sich die Regierung über die Köpfe des Volkes und der Volksvertretung hinweg allen Ernstes international verbindlichen Vorschriften einer WHO unterwerfen? Einer WHO, die vor allem in den vergangenen fünf Jahren mit ihren fragwürdigen „Empfehlungen“ eine sehr zweifelhafte Rolle gespielt hat? In Zukunft sollen aus solchen teils grundrechtsaushebelnden „Empfehlungen“ verbindliche Vorschriften werden. Wie blauäugig muss man sein dem Volk weis machen zu wollen, internationale Vorschriften müssten nicht eingehalten werden?  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/igv-wie-blauaeugig-muss-man-sein/ 

von Jochen Hadermann, Saxweg 38, Triesen · 17.05.2025

„Der BuA betr. IGV und der WHO greift zu kurz Der Bericht und Antrag (BuA) der Regierung, Art. 31/2025 bringt die Entscheidung der Regierung, keinen Widerspruch einzulegen, dem Landtag nur zur Kenntnis. Entschieden hat die Regierung allein. Das ist mehr als störend, da im BuA viele Fragen und Feststellungen der Befürworter des Widerspruchs ohne tiefere Analyse einfach auf die Seite geschoben werden.  Mit der „Begründung“, dass, wenn die Regierung oder ihre Beamten es feststellen, dann sei dies auf jeden Fall das einzig Richtige. Auch die umfassenden Informationen, die die Petitionäre am 4.5. an alle Landtagsabgeordneten und die Stellvertreter versandten, werden als blosse Meinungsäusserung bezeichnet und nicht einmal besonders erwähnt.  Diese lockere Art, ein wichtiges Thema derart abzuhandeln, ist mehr als bedenklich, denn man kann mit Ueberzeugung argumentieren, dass die geplanten Anpassungen der IGV  - zu einer schleichenden Souveränitätseinschränkung und Kompetenzübertragung auf supranationale oder internationale Entscheidungsträger führen, - zu unverhältnismässigen Grundrechtseingriffen führen, - ein Defizit an demokratischer Legitimation und parlamentarischer Kontrolle aufweisen, - eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips und/oder der nationalen/regionalen Besonderheiten darstellen, - die Notwendigkeit der Anpassungen nicht darlegen, und diese unverhältnismässig sind. Die Art und Weise der „Argumentation“ der Regierung im BuA hinterlässt das ungute Gefühl des schon einmal erlebten staatlichen Handelns während der langen Coronazeit mit ihren unverhältnismässigen und nicht evidenz-basierten, politisch getriebenen Massnahmen.  Eine Wiederholung kann und muss u.a. durch den Widerspruch vermieden werden.“  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/der-bua-betr-igv-und-der-who-greift-zu-kurz/ 

von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg · 16.05.2025

Widerspruch zu IGV der WHO, Landtag kann Nägel mit Köpfen machen  Aus dem Bericht und Antrag an den Landtag geht hervor, dass die Regierung keinen Widerspruch gegen umstrittene Punkte bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO einlegen wird. Der Bericht der Regierung an den Landtag ist lediglich zur Kenntnisnahme bestimmt. Das bedeutet nur eine Information an den Landtag über die Vorgehensweise der Regierung. Damit wird der Landtag ausser Gefecht gesetzt. Er kann zwar Fragen stellen aber nichts beschliessen.  Die Regierung stützt sich bei ihrer Entscheidung auf die Debatte in der Landtagssitzung vom Mai 2025. Sie sieht sich durch eine Mehrheit der Volksvertreter/innen im Landtag legimitiert, keinen Widerspruch gegen die IGV einzulegen. Das kann man so sehen, denn der Landtag hat im Mai die Petition zu den IGV nicht überwiesen. Die eingereichte Petition hätte dem Landtag die Möglichkeit geboten, der Regierung mitzuteilen, gegen welche Punkte ein Widerspruch oder Vorbehalte an die WHO übermittelt werden sollten.  Damit der Landtag erneut eine Gelegenheit erhält, sich aktiv für einen grossen Teil der Bevölkerung einzusetzen, überlege ich mir, nächste Woche eine Petition einzureichen. Aus der Vaterlandumfrage geht hervor, Stand 16. Mai 13:00 Uhr, dass 65.4% von 1513 abgegeben Stimmen einen Widerspruch verlangen, nur 28.5% stehen auf der Seite der Regierung. Mit einer neuen Petition kann der Landtag seine im Mai gefasste Meinung den neuen Erkenntnissen anpassen. Es ist recht und gut und keine Blamage eine Meinung zu ändern, wenn neue Daten, Fakten und Zahlen dies rechtfertigen oder erfordern.  Mittlerweile kritisieren Volksvertreter den mangelhaften Einbezug des Landtages in diesen IGV-Entscheidungsprozess, so beispielsweise auch die FL-Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher. Eine Petition auf die Juni-Landtagsitzung ermöglicht dem Landtag Nägel mit Köpfen zu machen. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen.  Auch bei einem Widerspruch oder Vorbehalt kann Liechtenstein, in bewährter Zusammenarbeit mit der Schweiz, im Bedarfsfall allenfalls geeignete IGV-Empfehlungen anwenden.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 16. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/widerspruch-zu-igv-der-who-landtag-kann-naegel-mit-koepfen-machen/