IGV: Unterschiedliche Fristen beachten! Zum Thema: Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV): Risiken unterschiedlicher Fristen zur Ablehnung der Revision Die Revision der IGV, zu nachtschlafender Stunde von der WHO-Generalversammlung am 1. Juni 2024 beschlossen, hat weitreichende Folgen für die nationale Souveränität Liechtensteins. Wichtig zu wissen ist, dass die beschlossenen Änderungen der IGV drastische Konsequenzen für Liechtenstein hätten und zudem unabhängig von einer Mitgliedschaft in der WHO oder einer Pandemievereinbarung mit der Schweiz für Liechtenstein automatisch rechtlich bindend sein werden, wenn dagegen nicht fristgerecht Widerspruch erhoben wird. Die neuen Bestimmungen der IGV sehen nämlich eine erhebliche Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des WHO-Generaldirektors Tedros Ghebreyesus vor. Insbesondere soll er allein entscheiden dürfen, ob eine Pandemie vorliegt sowie die damit verbundenen Massnahmen wie Impfpflicht, Quarantäne und Zugangsbeschränkungen. Die Ablehnung der IGV-Revision kann nur innerhalb der festgelegten Frist von 10 Monaten erfolgen, die prinzipiell erst ab Notifizierung der Mitgliedstaaten zu laufen beginnt. Gemäss den Aussagen des Gesundheitsministers Manuel Frick in der Kleinen Anfrage vom Oktober 2024 erfolgte die offizielle Notifikation der Änderungen erst am 19. September 2024, sodass 10 Monate ab dann gerechnet, den 19. Juli 2025 ergeben würden. Bei korrekter Einhaltung der in den IGV vorgesehenen Fristen hätte die WHO über die beschlossenen Änderungen der IGV aber gar nicht abstimmen dürfen, denn die Änderungen hätten den Mitgliedstaaten zumindest 4 Monate vorher bekanntgegeben werden müssen. Es gab aber sehr wohl noch einen neuen Änderungsvorschlag vom 17. April 2024, wie auch nachfolgend noch weitere Änderungen vorgenommen wurden. Die Abstimmung über die IGV Änderungen erfolgte daher völlig vorschriftswidrig. Nachdem die WHO aber schon diese explizit in den IGV festgelegte Frist von 4 Monaten nicht eingehalten hat, wird aus juristischer Vorsicht dringend geraten, auch jetzt nur auf die 10 Monatsfrist ohne zusätzliche Zeitspanne der Notifizierung abzustellen. Nach dieser Berechnung endet die Frist am 31. März 2025. Sollte sich Liechtenstein auf die längere Frist bis Juli 2025 verlassen, besteht das Risiko, dass die WHO einmal mehr die Fristen nach Belieben auslegt und sich auf den Fristenlauf bis Ende März 2025 beruft. Dann wäre unklar, ob eine später von Liechtenstein eingebrachter Widerspruch völkerrechtlich Bestand haben würde. Liechtenstein sollte daher durch Beschluss des scheidenden oder neuen Landtags in der nächsten Landtagssitzung handeln und jedenfalls den Widerspruch bei der WHO vor dem 31. März 2025 einlegen. - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 12. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/igv-unterschiedliche-fristen-beachten/ https://initiative-a.li/
Neue Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) Was macht die Regierung bei diesem umstrittenen Thema? Die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)der WHO wurden im letzten Sommer geändert. Einige neue Artikel sind nicht nur bei uns, sondern auch in der Schweiz umstritten. Legt die Regierung keinen Widerspruch ein, werden die Änderungen automatisch rechtsverbindlich. Der schweizerische Bundesrat beschloss zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. Februar 2025. Die Schweiz will nicht, dass sie ohne die Zustimmung der innerstaatlich zuständigen Organe zu den veränderten IGV, völkerrechtlich gebunden wird. Was macht die Regierung in Liechtenstein? Der Landtag oder dessen Kommissionen (derzeit via Landesauschuss) wurden bislang nicht eingebunden. Auch in den Medien keine Information über den Stand der Dinge. Zurecht thematisierte Petra Matt in der Sendung Sonn Talk am 1. Januar 2025 von Radio L offene Fragen in dieser Sache. Im Gegensatz zu unserer Regierung informierte das Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) alle in der Bundesversammlung vertretenen politische Parteien und über 100 interessierte Kreise mit umfassenden Unterlagen. Beispielweise zu Grundrechten wie die Meinungsfreiheit. Dazu stellt das EDI eine Variante zur Diskussion, um einen eventuellen Vorbehalt (Widerspruch) zu erarbeiten, bezüglich den in den neuen IGV geforderten Massnahmen zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformation. Die eingehenden Stellungsnahmen dienen der Entscheidungsfindung. Der Landtag überwies eine Petition an die Regierung. Auch Vereine befassen sich mit den verschärften Bestimmungen der IGV. Aber für eine sachliche Diskussionsgrundlage fehlen immer noch offizielle Informationen von Seiten der Regierung. Auch fehlt die Möglichkeit offiziell Stellung beziehen zu können. Es geht um neue IGV-WHO-Massnahmen bei übertragbaren Krankheiten und bei einer neuen Pandemie, deren strengeren Massnahmen die Bevölkerung sich unterwerfen müsste. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 06. Januar 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/01/neue-internationale-gesundheitsvorschriften-igv/
Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) Der Landtag hat am 4.9. mit 18 Ja-Stimmen die Petition zu den IGV als Empfehlung an die Regierung weitergeleitet. Das ist sicher ein schöner Erfolg, wenn es auch nicht gelang, den notwendigen Widerspruch zu überweisen. Wir möchten allen 278 Mitunterzeichnende für ihr Votum auf 26 Unterschriftenbogen danken. Es gilt nun sicher, das Wirken der WHO, insbesondere aber die für 2025 geplante Neufassung des letztes Jahr abgelehnten Pandemievertrages eng zu verfolgen. Leider ist die Diktatur im Gesundheitswesen auch schon durch die neuen Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) „aufgelegt“. Die Regierung hat in der Debatte zugesichert, dass Liechtenstein keine grundrechts- oder verfassungswidrige Verträge abschliesst respektive unterschreibt.“ -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 05. September 2024) https://www.lie-zeit.li/2024/09/internationale-gesundheitsvorschriften-igv-2/