Leserbriefe

von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg · 31.03.2025

Fremdbestimmung durch Int. Gesundheitsvorschriften IGV  Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO bei einer Pandemie und übertragbaren Krankheiten. Diese Vorschriften sind geändert worden. Bis zum 19. Juli kann die Regierung Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch müssen die Verschärfungen umgesetzt werden.  In der Schweiz konnten Institutionen und Private ihre Meinung beim Bundesamt für Gesundheit einbringen. Die Stellungnahmen sind auf 629 Seiten veröffentlicht. Viele namhafte Institutionen sind gegen eine Übernahme. Zum Beispiel der Kanton Bern: «Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen». Der Regierungsrat vom Kanton Zürich lehnt den Passus zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab. Der Aargauer Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund einen Vorbehalt zur Anpassung der Risikokommunikation in Anlage 1 der IGV anmelden muss. Der Gemeinderat Walterswil meldet dem Bundesamt: «Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich für die Schweiz und ihre Bürger. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, die IGV abzulehnen und sich für die Interessen der Schweiz und ihrer Bürger einzusetzen».  Nicht einer Gesundheitsbürokratie unterwerfen  Auch bei uns sehen viele die veränderten IGV kritisch. Der neue Landtag sollte die neuen IGV-Vorschriften unter die Lupe nehmen. Reicht jemand eine Petition ein, kann der Landtag in der Mai-Landtagsitzung die neuen IGV-Vorschriften behandeln. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Mit einem Widerspruch kann Liechtenstein selbstbestimmend die im Bedarfsfall geeigneten IGV-Empfehlungen anwenden. Liechtenstein sollte sich nicht einer internationalen Gesundheitsbürokratie unterwerfen, die demokratische Entscheidungsprozesse behindert und die Grundrechte der Bürger schwächt.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 31. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/fremdbestimmung-durch-int-gesundheitsvorschriften-igv/ 

von Oliver Indra stv. Landtagsabgeordneter DpL · 28.03.2025

Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel!  Die neuesten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stellen eine gefährliche Aushöhlung der Souveränität der Staaten dar und sind für Liechtenstein absolut inakzeptabel. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass der WHO-Generaldirektor künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen kann. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu deklarieren – eine gravierende Machtverschiebung, die nicht hinnehmbar ist. (IGV Art. 12 1.)  Eine weitere kontroverse Entwicklung ist die neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die jetzt auch ungetestete Zell- und Gentherapien umfasst. (IGV Art. 1) Diese Therapien, die bislang keine langzeitliche Sicherheit bewiesen haben, könnten zukünftig als Lösungen für Gesundheitsnotstände angesehen werden, ohne ausreichende Prüfung.  Die Verpflichtung, eine nationale IGV-Behörde aufzubauen, (IGV Art. 4) stellt eine unzumutbare Belastung für Liechtenstein dar, während die Einführung von WHO-Pandemieabkommen, die noch nicht einmal verabschiedet sind, einen weiteren Eingriff in die nationale Hoheit bedeutet. Zudem sollen wir den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist. (IGV Art. 44)  Die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen“ ist inakzeptabel und verstößt gegen den Artikel 40 der Verfassung Liechtensteins (IGV Anlage 1 in Teil A). Ebenso gefährlich ist die umfassende Überwachung der Bürger sowie die Einführung zusätzlicher Gesundheitsdokumente für Reisen, die unsere Reisefreiheit massiv einschränken. (IGV Art. 35) Auch die Androhung von Isolation und Quarantäne für gesunde Reisende (IGV Art. 18) sowie der Zwang für private Unternehmen, WHO-Maßnahmen umzusetzen, überschreiten eindeutig die Grenzen des Zumutbaren.  Die Änderungen der IGV gefährden nicht nur unsere persönlichen Freiheiten, sondern auch die staatliche Souveränität. Diese neuen Regelungen treten am 19. September 2025 in Kraft – es ist höchste Zeit, dass die liechtensteinische Regierung Widerspruch einlegt.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/geaenderte-igv-fuer-liechtenstein-inakzeptabel/ https://www.dpl.li/personen-landtag/oliver-indra/ 

von Kurt Gstöhl, Festspielstrasse 22, Eschen · 27.03.2025

«Abänderungen IGV-Vertrag und Pandemie»  Die WHO entscheidet, wann eine Pandemie ausgerufen und beendet wird. Am 4. Mai 2009 hatte die WHO die Pandemie-Definition unter Margaret Chan Fung Fu-chun, Generaldirektorin der WHO, abgeändert. Am 11. Juni 2009 erklärte die WHO die Schweinegrippe zur Pandemie, die nie stattgefunden hat und die Staaten Milliarden gekostet hat. 16 Millionen Impfdosen wurden in deutschen Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Es war ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie.  Bisher war eine hohe Sterblichkeitsrate Voraussetzung für eine Pandemie. Nun streicht die WHO den Passus «eine sehr grosse Zahl von Toten und Kranken» aus dem Kriterienkatalog. (Spiegel 18.07.2009 / NZZ 31.01.2010 / Arznei-Telegramm Juni 2010 / Deutschlandfunk 21.03.2010 / WDR 11.06.2014). Laut Definition der Bundesärztekammer Deutschland müssten wir durch eine Pandemie mit einem realistischen Szenario von einer zehnfach höheren Anzahl von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen rechnen. Die Kapazitäten der Krankenhäuser und die Versorgung der Erkrankten würden dadurch schnell ausgeschöpft sein. Dass dieses Horrorszenario nie zutraf, ist durch die «Corona-Pandemie» inzwischen offensichtlich geworden.  An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Die WHO will unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe in ausserordentlichen Situationen noch schneller eine Pandemie ausrufen können. Zukünftig soll schon der blosse Verdacht dazu ausreichen. Ebenfalls wird von der WHO festgelegt, welche «guten» oder «schlechten» Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Die WHO wird dadurch zu einer Zensurbehörde von abweichenden Meinungen. All diese Massnahmen hätten gravierende Folgen für die Bevölkerung. Wohlgemerkt: Bei den geänderten IGV geht es nicht um Vorschläge, sondern um Vorschriften. Die einzelnen Mitgliedstaaten würden sich dadurch verpflichten, den «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten.  Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber bereits 2012 die IGV (2005) der WHO mitunterzeichnet. Die von der WHO beschlossenen Änderungen der IGV sollen am 19. September 2025 völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten. Für alle 194 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft. Auch für die Schweiz und Liechtenstein. Basierend auf dem Zollvertrag vom 29. März 1923 ist das Fürstentum Liechtenstein bereits in das Meldesystem der Schweiz integriert. Um die abgeänderten IGV zu verhindern und die Änderungen abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp!  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 27. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/abaenderungen-igv-vertrag-und-pandemie/ 

von Initiative A · 25.03.2025

Gestern Spinnerei, heute faktisch korrekte Schlagzeile  In einem Beitrag im Vaterland vom 25. März zum Küeffer-Martis Huus macht sich Redaktor David Sele die inflationäre und negative Konnotation des Begriffs der sogenannten Verschwörungstheorie aus einer in Teilen wohl verunglückten Ausstellung offensichtlich zu eigen. Grund genug für eine Einordnung durch einen Blick in die jüngere und nicht mehr ganz so junge Vergangenheit.  Die Erde dreht sich um die Sonne, umfassende Zensur in sozialen Medien, COVID-19 kam womöglich aus einem Labor, selbst Geimpfte können andere anstecken, und die WHO versucht über die IGV die Souveränität von Staaten auszuhebeln: alles Verschwörungstheorien? Anfangs ja – bis sie plötzlich als wahr oder zumindest plausibel gelten. So manche Spinnerei von gestern wird zur Schlagzeile von heute. Die sogenannte Lab-Leak-Theorie zu SARS-CoV-2 galt einst als absurde Mär. Heute diskutieren seriöse Wissenschaftler dank Geheimdienst-Enthüllungen darüber.  Dass Geimpfte andere anstecken können, wurde zunächst als Querdenker-Märchen abgetan – bis die Datenlage selbst die kühnsten Faktenchecker verblüffte. Und dass Internetriesen mit Vorliebe freiheitlich-konservative Positionen zensierten? Damals bestenfalls rechte Paranoia, heute ein gut dokumentierter Skandal. Könnte es sein, dass sich Redaktor Sele in direkter Tradition der letztgenannten Zensoren sieht?  Galileo Galilei wäre amüsiert: Einst landete der Mann mit seiner heliozentrischen Theorie noch vor der Inquisition, heute würde er wohl den Nobelpreis bekommen – falls er nicht vorher schon auf Facebook gesperrt worden wäre.  Bei der berechtigten Kritik an den IGV der WHO wird die Einordnung in der Nachbetrachtung wahrscheinlich ähnlich ausfallen.Wissenschaft lebt von Hypothesen, Verifikation und Falsifikation. Nicht jede schräge Idee hält der Prüfung stand, doch immer häufiger darf sich auch der größte Spinner bestätigt fühlen.  Aluhut ab – gerne auch in den verschwurbelten Schreibstuben.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 25. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/gestern-spinnerei-heute-faktisch-korrekte-schlagzeile/ https://initiative-a.li/ 

von Jürgen Schädler, 9497 Triesenberg · 21.03.2025

Gefahr durch die IGV  Es ist von grösster Bedeutung, dass Liechtenstein Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einlegt.  Die Änderungen können die Souveränität und Entscheidungsfreiheit der Länder in Gesundheitsfragen erheblich beeinträchtigen und zentrale Rechte auf nationaler Ebene untergraben. Insbesondere könnte die WHO in Krisenzeiten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne unsere Zustimmung. Ein Widerspruch würde nicht nur die Selbstbestimmung wahren, sondern auch den Schutz der Volksrechte und die Unabhängigkeit in der Gestaltung nationaler Gesundheitsstrategien sichern.  Es ist im Interesse der Bevölkerung und des Landes, dass solche Entscheidungen unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten getroffen werden. Wir sollten uns daher für eine ausgewogene und souveräne Rolle in internationalen Gesundheitsfragen einsetzen.  Deshalb jetzt sofort Widerspruch gegen die geänderten IGV einlegen!  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/gefahr-durch-die-igv/ https://www.tankstellabeiz.com/ 

von Ulrich Hoch, Triesenberg · 21.03.2025

Nein zum WHO Diktat  Die Ausweitung der Befugnisse des Generaldirektors der WHO, globale Gesundheitsnotstände nach eigenem Ermessen und ohne zeitliche Begrenzung auszurufen, widerspricht sowohl dem Willkür- als auch dem Legalitätsprinzip. Ein adäquater Schutz der betroffenen Personen vor Missbrauch und Willkür ist in keinster Art und Weise gewährleistet, ebenso wie eine klare Verantwortlichkeit gegenüber den einzelnen Mitgliedstaaten und der Bevölkerung. Darüber hinaus steht dies klar im Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und gefährdet damit das Subsidiaritätsprinzip sowie die Autonomie der Staaten.  Die weitreichende Kompetenz der WHO, sämtliche „relevanten Gesundheitsprodukte“ definieren zu dürfen, wird den Vertrieb alternativer Diagnose- und Behandlungsmittel schädigen wie auch Anbieter alternativer und ebenso wirksamer Behandlungsmethoden. Sie führt zu einer strikten Fixierung auf die „WHO-Liste der Gesundheitsprodukte“, die sowohl den Arzt als auch die Patienten ihrer Wahlfreiheit im Bereich der höchstpersönlichen Rechte und des eigenverantwortlichen Gesundheitsschutzes beraubt. Planwirtschaft und Aushebelung des freien Marktes soll das Gebot der Stunde sein? Verfolgt man die Geldflüsse anlässlich der Corona-Pandemie, düfte nicht schwer zu erraten sein um welche Interessen es hier wieder geht. Und besonders problematisch dabei: Es ist nicht bekannt, wer letztlich die Produkte auf dieser Liste definiert. Die überarbeiteten IGV sind das Ergebnis der Weltgesundheitsversammlung (WGV) am 1. Juni 2024 in Genf. Bei den Anpassungen ist erkennbar, das sie insgesamt den Einflussbereich der WHO erheblich erweitern und den Handlungsspielraum der Länder im Verhältnis zur WHO in Zukunft beträchtlich einschränken sowie zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen führen kann. Analog der Schweiz ist es notwendig, dass Liechtenstein der WHO bis spätestens 19. Juli 2025 die Zurückweisung aller IGV Anpassungen (sog. „Opting-out“) zu erklären und die Vorlage dem Landtag unterbreitet. Es ist davon auszugehen, dass der FL-Bürger die Kröte nicht schlucken wird.  -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. März 2025)  https://www.lie-zeit.li/2025/03/nein-zum-who-diktat/