Die IGV sind gemäss der WHO rechtsverbindlich

14.05.2025 • Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg

Die IGV sind gemäss der WHO rechtsverbindlich
 
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), das sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO, wurden verändert. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert: Für die WHO bestehen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme. 
 
Es werden Vorgaben hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle bei Ereignissen mit internationaler Tragweite gemacht, deren Umsetzung in Liechtenstein teils fraglich ist. Muss der IGV-Vertragsstaat Liechtenstein alles umsetzen? Es stellt sich die Frage, ob die IGV-Veränderungen für Liechtenstein rechtsverbindlich sind.
 
Das Vaterland schrieb unter dem Titel: «Was bedeuten die IGV-Anpassungen für Liechtenstein?»: «Die angepassten IGV sind nicht rechtsverbindlich» [1]
 
Die WHO publizierte: «Die IGV sind ein völkerrechtliches Instrument, das für 196 Länder, darunter die 194 WHO-Mitgliedstaaten, rechtsverbindlich ist.»[2] Auch das bekannte Robert Koch Institut schreibt, dass die IGV für alle Vertragsstaaten rechtsverbindlich sind.
 
Wenn die Regierung bis zum 19. Juli 2025 keine Vorbehalte und Widersprüche einlegt, ist möglich, dass die neuen WHO-Ermächtigungen vollumfänglich auch für Liechtenstein rechtsverbindlich werden. Es müssten dann auch die nachteiligen Massnahmen umgesetzt werden. Mit einem Widerspruch könnten immer noch die für uns passenden Vorgaben der IGV angewendet werden. Mit Widerspruch bleibt die Souveränität erhalten. 
 
[1] https://www.vaterland.li/liechtenstein/politik/was-bedeuten-die-igv-anpassungen-fuer-liechtenstein-art-596674 
[2] https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1 
 

(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. Mai 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/05/die-igv-sind-gemaess-der-who-rechtsverbindlich/ 

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