„Der BuA betr. IGV und der WHO greift zu kurz
Der Bericht und Antrag (BuA) der Regierung, Art. 31/2025 bringt die Entscheidung der Regierung, keinen Widerspruch einzulegen, dem Landtag nur zur Kenntnis. Entschieden hat die Regierung allein. Das ist mehr als störend, da im BuA viele Fragen und Feststellungen der Befürworter des Widerspruchs ohne tiefere Analyse einfach auf die Seite geschoben werden.
Mit der „Begründung“, dass, wenn die Regierung oder ihre Beamten es feststellen, dann sei dies auf jeden Fall das einzig Richtige. Auch die umfassenden Informationen, die die Petitionäre am 4.5. an alle Landtagsabgeordneten und die Stellvertreter versandten, werden als blosse Meinungsäusserung bezeichnet und nicht einmal besonders erwähnt.
Diese lockere Art, ein wichtiges Thema derart abzuhandeln, ist mehr als bedenklich, denn man kann mit Ueberzeugung argumentieren, dass die geplanten Anpassungen der IGV
- zu einer schleichenden Souveränitätseinschränkung und Kompetenzübertragung auf supranationale oder internationale Entscheidungsträger führen,
- zu unverhältnismässigen Grundrechtseingriffen führen,
- ein Defizit an demokratischer Legitimation und parlamentarischer Kontrolle aufweisen,
- eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips und/oder der nationalen/regionalen Besonderheiten darstellen,
- die Notwendigkeit der Anpassungen nicht darlegen, und diese unverhältnismässig sind.
Die Art und Weise der „Argumentation“ der Regierung im BuA hinterlässt das ungute Gefühl des schon einmal erlebten staatlichen Handelns während der langen Coronazeit mit ihren unverhältnismässigen und nicht evidenz-basierten, politisch getriebenen Massnahmen.
Eine Wiederholung kann und muss u.a. durch den Widerspruch vermieden werden.“
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(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. Mai 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/05/der-bua-betr-igv-und-der-who-greift-zu-kurz/